Die Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg

Die Sparkassen in Baden-Württemberg haben zusammen mit dem Sparkassenverband Ba-den-Württemberg zur außergerichtlichen Beilegung von Meinungsverschiedenheiten eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Träger der Schlichtungsstelle ist der Verein Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg e.V. Die Schlichtungsstelle ist durch das Bundesamt für Justiz als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt worden.

Zuständigkeit der Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle ist zuständig für Streitigkeiten mit einem am Verfahren teilnehmenden Institut über sämtliche von diesem Institut angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Umfasst sind insbesondere Streitigkeiten Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 des Unterlassungsklagengesetzes. Antragsteller können nur Verbraucher sein.

Teilnehmende Institute

Dem Schlichtungsverfahren beigetreten sind alle Sparkassen in Baden-Württemberg. Die aktuelle Liste der am Verfahren teilnehmenden Institute finden Sie als Download auf dieser Seite.

Qualifikation und Bestellung der Schlichter

Die Schlichtung erfolgt durch Schlichter (teilweise auch als Ombudsmänner bezeichnet), die unabhängig und an Weisungen nicht gebunden sind. Die Schlichter müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Die Schlichter werden – unter vorheriger Beteiligung des Verbraucherzentrale Bundesbandes e.V. (VZBV) und Genehmigung des Bundesamts für Justiz – durch den Trägerverein der Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg für die Dauer von drei Jahren bestellt. Sie dürfen in den letzten drei Jahren vor ihrer Bestellung nicht bei einem Unternehmen oder Verband der Sparkassenfinanzgruppe tätig gewesen sein.

Zum Schlichter wurden berufen:

  • Herr Wolfgang Görlich, Präsident des LG a.D.
  • Herr Alexander Riedel, Präsident des OLG a.D.

Die Schlichter vertreten sich gegenseitig. Die Zuständigkeit ist in einem Geschäftsverteilungsplan festgelegt.

Mitglied im FIN-NET (Netzwerk der Schlichtungsstellen für Finanzdienstleistungen)

Die Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg ist Mitglied im FIN-NET. FIN-NET ist ein Netz nationaler Stellen für die außergerichtliche Beilegung von Finanzstreitigkeiten in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (d. h. in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen). Das Netz wurde auf Initiative der Europäischen Kommission 2001 geschaffen.

Die Zusammenarbeit der FIN-NET Mitglieder ermöglicht es Verbrauchern, bei grenzüberschreitenden Fällen schnellen Zugang zum zuständigen außergerichtlichen Beschwerdeverfahren zu erlangen. So kann sich der Verbraucher, der mit einem Finanzdienstleister eines anderen Landes im Streit liegt, an eine Schlichtungsstelle in seinem Herkunftsland wenden. Diese Stelle unterstützt den Verbraucher sodann bei der Ermittlung der für ihn zuständigen außergerichtlichen Schlichtungsstelle. Weitere Informationen über das FIN-NET einschließlich einer Übersicht der FIN-NET-Mitglieder finden Sie hier.

Verbraucherschlichtungsstellen in Europa

Die Europäische Kommission führt eine Liste aller Verbraucherschlichtungsstellen, die Verbrauchern und Unternehmern in ganz Europa zur Verfügung steht, um sich über die Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung zu informieren. Diese Liste wird auf der Webseite der Europäischen Kommission öffentlich zugänglich gemacht: webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm.
Darüber hinaus hat die Europäische Kommission eine Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet. Diese Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen.

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Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg

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